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1221 o. T. Nemchi (Nimptsch).

H(enricus) d. g. dux Zlesie übergiebt dem Menoldus das Dorf Budsow (Bauze) im Umfange von 50 Hufen zur Aussetzung gegen Gewährung der 6. Hufe (locare dedimus pro sexto manso), welche frei von allem Zins und Zehnten sein soll, auch soll der etwa auf den 50 Hufen befindliche Wald zu dem Dorfe gehören. Ferner soll die Mtthle und die Schenke sammt der erwähnten 6. Hufe dem Menold erblich gehören. Das Dorf soll 14 Freijahre gemessen pro juvamine quod hollunge (Erholung, Zinsfreiheit) dicitur, auch zu demselben Rechte stehen wie die Dörfer um Salzborn (Salzbrunn).

O. Z.


Stenzel Gründungsbuch von Heinrichau S. 47.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.